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Die Messintentionnen

Wie kann man eine Messe in der Kathedrale lesen lassen ?

In dem Dom ist es möglich, eine Messe um 10 Uhr auβer sonntags, an den Feiertagen und anlässlich der Pontifikalämter zu einem besonderen Anliegen lesen zu lassen.

Dazu muss man sich an den Sakristan oder an den Empfangsverantwortlichen wenden, der überprüft, ob ein Zeitfenster frei ist (es gibt nur ein Anliegen pro Messe). Er trägt die Messe in das Messbuch ein und nimmt die Opfergabe an (zur Zeit 18 €, an den „Chapitre Cathédral‟, 2 place de Chambre, 57000 Metz ausgestellt)

Um den Sakristan zu treffen, kann man einen Termin während der Öffungszeiten in der Kathedrale vereinbaren oder unter der Nummer : 03 87 36 12 01 anrufen.

Wegen eines begrenzten Zeitplans ist es besser, die Messintention wenigstens einen Monat vor dem vorgesehenen Datum eintragen zu lassen.

Warum eine besondere Intention während der Messe ?

Das Opfer der Eucharistie ist für alle bestimmt. Die Kirche erlaubt den Gläubigen, sich enger dem Opfer der Messe durch eine besondere Intention anzuschlieβen, die ein Gebet ist, das man dem Zelebranten anvertraut hat und dem man seit jeher die Möglichkeit gegeben hat, diese besondere Intention der allgemeinen Intention anzuschlieβen.

Hat die Messe einen Preis ?

Die Messe hat keinen Preis. Aber seit den Anfängen haben die Gläubigen durch Opfergaben in Naturalien oder in Bargeld teilnehmen wollen. Sie waren dazu bestimmt, die Kosten des Kults, den Lebensunterhalt des Klerus, das Leben der Kirche zu sichern. Dies hat zu der Gepflogenheit der Opfergaben bei den Messen geführt, die auf das VIII. Jahrhundert zurückzuführen ist und die im Alten Testament eingewurzelt ist, als der Priester einen Teil der für Gott bestimmten Opfergaben bekam. Der Priester muss von dem Kult leben können. Der Codex des kanonischen Rechts erklärt diese Gepflogenheit für rechtmäβig (C. 945) und reglementiert sie (C .946 und folgende). Um die Gerechtigkeit zwischen den Priestern zu sichern, hat die Kirche folgende Regel eingeführt : ein Priester kann nur eine einzige Opfergabe pro Tag erhalten.

Es wird von Opfergabe gesprochen. Es ist eine Opfergabe für die Kirche, es ist nicht das in der Messe vollbrachte Opfer, denn in der Eucharistie gibt es keine andere Opfergabe auβer dem Opfer Christi seinem Vater gegenüber, dem die gesamte Kirche sich anschlieβt : „Darum, gütiger Vater, feiern wir das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung deines Sohnes und bringen dir so das Brot des Lebens und den Kelch des Heiles dar. Wir danken dir, dass du uns berufen hast, vor dir zu stehen und dir zu dienen‟. (Eucharistisches Gebet II)

Wer bestimmt die Opfergabe eines Messanliegens ?

Was die Frage der Opfergaben bei Messen betrifft, gilt folgendes : die Opfergabe wird ausschlieβlich jedes Jahr zum ersten Januar vom Bischof bestimmt. Diese Opfergabe ist dieselbe für das gesamte Bistum ohne jegliche Ausnahme auβer dem Recht des Armen. Dieses Recht steht jeder Person zu, die nicht die Mittel hat, die vorgesehene Opfergabe zu begleichen.

Zu welchen Intentionen kann man eine Messe lesen lassen ?

Man kann eine Gedächtnismesse für einen verstorbenen Angehörigen lesen lassen oder zu einer besonderen Intention, die nicht klar formuliert werden kann, weil man diskret bleiben will (Kranke, Greise oder Leute, die in Schwierigkeiten sind, Verwandte, Freunde, für eine medizinische Operation, als Danksagung, anlässlich einer goldenen oder einer silbernen Hochzeit, für ein Jubiläum, eine Genesung, eine Prüfung…) oder aus einem anderen Grund (Flüchtlinge, Seelen im Fegefeuer…) Es muss ein sittlich haltbarer Grund sein : man kann nicht für eine schlechte Intention beten. Man muss sicher sein, dass sie zum richtigen Termin gelesen wird und deshalb muss man sie früh genug und gemäβ den von dem Kapitel vorgeschriebenen Modalitäten eintragen lassen.

Ist der Kanoniker dazu verpflichtet, die Intention während der Messe zu nennen ?

Gewöhnlich erwähnt der Chorherr das Anliegen zu Beginn der Messe, aber er ist nicht dazu verpflichtet, es mündlich zu erwähnen, selbst wenn es eine Tradition in vielen Pfarreien ist und selbst wenn es normal ist, dass die Absicht bekannt gegeben wird. Wenn es um mehrere Personen geht, kann der zelebrierende Chorherr sagen, dass es „um die besondere Intention einer Familie handelt, die sich dem Gebet der Kirche empfiehlt‟, ohne den Namen der Familie oder die Namen der Familien zu nennen.

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